Die Linke fordert Konsequenzen: Euskirchen darf kein Platz für Tierleid im Zirkus sein! Euskirchen.
Angesichts des bevorstehenden Gastspiels des eines Zirkusses in der Georgstraße (ab dem 24.04.) hat die Fraktion Die Linke im Stadtrat eine offizielle Eil-Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Die Fraktion kritisiert scharf, dass in Euskirchen weiterhin Zirkusse mit Dromedaren und Ponyreiten auf städtischen Flächen zugelassen werden.
„Dass Kinder Ponys im Kreis reiten und Dromedare in mobilen Gehegen an der Georgstraße präsentiert werden, ist nicht mehr zeitgemäß und ethisch nicht vertretbar“, so (Yannic Groell/ Fraktionsvorsitzender). Die Linke fordert von Bürgermeister Sacha Reichelt eine sofortige Prüfung der Tierschutzauflagen durch das Kreis-Veterinäramt und eine Dringlichkeitsentscheidung gegen das Ponyreiten.
Zu letzterem hat die Fraktion einen Dringlichkeitsantrag nach § 60 GO NRW bei Bürgermeister Reichelt eingereicht.
Für die Ratssitzung am 12.05. wird die Fraktion zudem einen Grundsatzantrag einreichen, um Zirkusse mit Wildtieren künftig dauerhaft aus Euskirchen zu verbannen. „Wir wollen klare Regeln: Artistik ja, Tierquälerei nein“, so die Fraktion abschließend.
Die gestellten Fragen:
1. Rechtssicherheit Georgstraße: Erfolgt die Überlassung der Fläche in der Georgstraße per Mietvertrag oder auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis? Welche Ermessensspielräume wurden dabei zugunsten des Tierschutzes genutzt?
2. Kooperation mit dem Kreis: Hat die Stadt das Veterinäramt des Kreises bereits aufgefordert, das Gastspiel aufgrund der Haltung von Dromedaren und dem Angebot von Ponyreiten prioritär zu kontrollieren?
3. Sondergewerbe Ponyreiten: Stellt das Ponyreiten nach Auffassung der Stadt eine separate gewerbliche Tätigkeit dar, die über die eigentliche Zirkusdarbietung hinausgeht, und wurde hierfür eine eigenständige Genehmigung für die Fläche Georgstraße erteilt?
4. Infrastruktur: Wurden für die Haltung der Dromedare an der Georgstraße spezifische Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit und die Einzäunung gestellt, um Gefahren für den angrenzenden Straßenverkehr und Passanten auszuschließen?
5. Öffentliches Interesse: Wie plant die Stadt, auf die absehbaren Proteste und ethischen Bedenken aus der Bürgerschaft bezüglich dieses Standorts zu reagieren?
Wir haben die Stadt darum gebeten bis zum 23.04.2026 dazu Stellung zu beziehen.

